Führungszeugnis bestellen

Beim Führungszeugnis – das korrekt als polizeilisches Führungszeugnis bestellen bezeichnet wird – handelt es sich um einen formellen Auszug aus dem Bundeszentralregister. In diesem ist enthalten, ob der Antragsteller bereits vorbestraft ist. Ausgegeben wird das polizeiliche Führungszeugnis grundsätzlich vom Bundesamt für Justiz und daher auf spezielles grünes Papier gedruckt. So kann es kaum gefälscht werden.

Wofür Führungszeugnisse benötigt werden

In der Regel wird ein Führungszeugnis gebraucht, wenn man sich auf einen neuen Arbeitsplatz bewirbt – allerdings kommt es auf die jeweilige Position an und ist nicht immer erforderlich. Damit möchte der Arbeitgeber sich versichern, ob der Bewerber eine zuverlässige Person ist, die keine kriminelle Vergangenheit hat. Auch werden Führungszeugsnisse ausgestellt, wenn es zum Beispiel darum geht, Genehmigungen für Gastronomiebetriebe zu bekommen.

‌In Deutschland kann ein Führungszeugnis bestellen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Antragstellung muss dabei grundsätzlich von der entsprechenden Person selbst aus erfolgen und ist nicht per Vollmacht möglich. Sofern ein privates Führungszeugnis bestellt wird, wird das Dokument unmittelbar an die Wohnadresse des Antragstellers übermittelt.

Wo kann man das Führungszeugnis bestellen?

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten zur Bestellung eines Führungszeugnisses: Entweder Sie wenden sich an Ihre örtliche Meldebehörde oder Sie stellen den Antrag online beim Bundesamt für Justiz. Die Online-Beantragung ist einfach und unkompliziert und macht den Gang zur Meldebehörde überflüssig.

‌Wer sich dennoch an die Meldebehörde wenden möchte, kann den Antrag entweder per Post, E-Mail oder auch persönlich vor Ort stellen. Der Antrag wird dann von der Behörde an das Bundesamt für Justiz weitergegeben. Sie stellt das Führungszeugnis aus und schickt es dem Antragsteller postalisch zu. Wichtig ist, bei der Beantragung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen zu können. Die zuständige Meldebehörde ist immer jene, die sich in der Gemeinde befindet, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Weitere Informationen zu den zuständigen Einrichtungen in Ihrer Nähe können Sie direkt bei Ihrer Gemeinde einholen.

Personen, die nicht als Bürger in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft gemeldet sind, müssen ihr Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz bestellen.

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